Nutzungsrichtlinien

Aus Green Campus Wiki
Diese Seite beschreibt die von der HTU beschlossenen Nutzungsrichtlinien des Studiernendenlabors "Green Campus". Die offiziell gültige Fassung kann hier heruntergeladen werden.

Nutzungsrichtlinien Green Campus

Version vom 20. März 2025

§ 1 Einleitung

   (1) Betreiberin: Die HTU Graz betreibt des Urban Gardening Projekt “Green Campus”, ein Studierendenlabor der HTU Graz. Die Gartenleitung ist hierbei die von der HTU Graz als Leiter:in des Urban Gardening Studiernendenlabors eingesetzte Person
   (2) Betreuer:in: Als Betreuer:innen werden jene Mitglieder bezeichnet, welche von der HTU Graz die Berechtigung haben, den Betrieb des Green Campus zu leiten und zu kontrollieren.
   (3) Mitglied: Jede Person, der die Nutzung des Green Campus nach dieser Nutzungsrichtlinie gestattet wird und diese Befugnis ausübt, wird im Sinne der Nutzungsrichtlinien als Mitglied bezeichnet.

§ 2 Grundlegende Voraussetzungen zur Nutzung des Green Campus

   (1) Das Mitglied hat das 18. Lebensjahr vollendet.
   (2) Das Mitglied ist ordentliche:r Studierende:r an einer Grazer Hochschule.
   (3) Das Mitglied muss eine Einführung durch eine:n Betreuer:in absolviert haben.

§ 3 Allgemeines

   (1) Den Anweisungen der Betreuer:innen ist Folge zu leisten.
   (2) Die Nutzung des Green Campus sowie der dort vorhandenen Geräte und übrigen Gegenstände erfolgt stets auf eigene Gefahr. Die HTU Graz übernimmt keine wie immer geartete Haftung.
   (3) Der Green Campus darf nicht für entgeltliche Projektarbeiten und andere entgeltliche Tätigkeiten oder gewerblichen Zwecke verwendet werden.
   (4) Jeglicher Müll ist zu vermeiden und in den entsprechenden Behältern zu entsorgen. Die Mitglieder des Green Campus werden ersucht auf die generelle Sauberkeit im Garten zu achten und auch Externe bei Verstoß darauf aufmerksam zu machen.
   (5) Die Mitnahme von Hunden ist erlaubt, solange sie niemanden bedrohen oder gefährden und den Garten nicht verschmutzen. Da am Green Campus Lebensmittel angebaut werden, haben Hundebesitzer:innen darauf zu achten, dass keine Ausscheidungen auf Pflanzen gelangen. Das gilt auch für die Freiflächen. Besucher:innen mit Hund sind ebenfalls darauf aufmerksam zu machen.
   (6) Bei Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien behält sich die HTU Graz vor, die betreffende Person/die betreffenden Personen die Zugangsberechtigung auf unbestimmte Zeit zu entziehen.
   (7) Die Gartenleitung und Betreuer:innen können in Abstimmung mit der HTU Graz Änderungen an diesen Nutzungsrichtlinien durchführen. Die aktuell geltende Version kann unter www.greencampus.wiki/nutzungsrichtlinien abgerufen werden und liegt als Aushang in der Gartenhütte sowie im HTU Büro aus.

§ 4 Teilnahme am Green Campus

   (1) Die Hausordnung der TU Graz ist von allen Personen, inkl. Gästen, einzuhalten.
   (2) Die Flächen des Green Campus sind öffentlich zugänglich und werden von einer Vielzahl an Menschen als Aufenthalts- und Erholungsraum genutzt. Eine Kontrolle des Zutritts ist weder machbar noch sinnvoll oder beabsichtigt. Über aktive Nutzung als Gast hinaus sind jedoch die Voraussetzungen gemäß § 2 erforderlich.
   (3) Das Mitglied ist berechtigt sich nach einer Freischaltung im Zuge der Einschulung am Green Campus gärtnerisch zu betätigen. Dabei sind bei lärmintensiven Arbeiten die gesetzlichen Ruhezeiten zu beachten. Diese Berechtigung erlischt mit dem letzten Tag des Wintersemesters im Februar.
   (4) Alle Teilnehmenden haben sich rücksichtsvoll und respektvoll gegenüber anderen zu verhalten. Diskriminierung, Mobbing, Sexismus und dergleichen werden nicht akzeptiert. Außerdem sollte der Wirkungsraum (zB Hochbeete) anderer Personen akzeptiert werden und ein Eingriff nur nach Absprache mit der betroffenen Person erfolgen.
   (5) Übernimmt das Mitglied die Verantwortung für einen Teilbereich des Gartens (zB Hochbeet) ist jener Bereich in einem annehmbaren Zustand zu halten. Wildwuchs und Verwahrlosung sind in Absprache mit den Betreuer:innen zu vermeiden. Außerdem ist der Anbau verbotener Pflanzenarten nicht gestattet.
   (6) Alle Mitglieder haben für die Teilnahme am Urban Gardening eine Kopie dieser Nutzungsrichtlinien zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift nimmt das Mitglied alle Punkte sowie die Community Guidelines und den Code of Conduct, welche auf der www.greencampus.wiki zu finden sind, zur Kenntnis.
   (7) Mit der Einschulung ist die Aufnahme in die Kommunikationskanäle verknüpft, in welcher Mitglieder über Organisatorisches und ausgewählte Veranstaltungen informiert werden und sich dort einbringen. Außerdem erhalten sie den Zugangscode für die Gartenhütte.
   (8) Die Nutzung aller Einrichtungen des Green Campus durch seine Mitglieder ist unentgeltlich.
   (9) Mitglieder sowie Betreuer:innen sind für die Betreuung der miteinhergehenden Green Campus Wiki Seite verantwortlich. Dazu gehören das Hochladen von aktuellen Fotos und die Auflistung der darin gesetzten Pflanzen.

§ 5 Ausstattung

   (1) Motorisierte Ausstattungsgegenstände dürfen nur von Mitgliedern in Betrieb genommen werden.
   (2) Der Zugangscode zur Gartenhütte darf an keine Nicht-Mitglieder weitergegeben werden.
   (3) Von den Mitgliedern wird beim Arbeiten am Green Campus ein nachhaltiger und sensibler Umgang mit der Natur gefordert. Die Philosophie des Gartens ist so naturnah wie möglich zu arbeiten. Das Verwenden von Herbiziden, Fungiziden oder Pestiziden ist daher strengstens verboten.
   (4) Der Garten ist nach Benutzung in einem ordentlichen Zustand zu verlassen und alle Gegenstände wieder an den dafür vorgesehenen Platz zu bringen.
   (5) Die Gartenhütte ist ordentlich zu halten und beim Verlassen des Green Campus wieder zu versperren. Der Zugangscode zur Gartenhütte darf nicht an Außenstehende weitergegeben werden.
   (6) Für fahrlässige, vorsätzliche oder mutwillige Beschädigung der Flächen, der sich darauf befindenden Geräte, Beete sowie Pflanzen oder sonstiger Ausstattung haftet die verursachende Person für Schäden.

§ 6 Betreuer:innen

   (1) Nimmt ein Mitglied eine betreuende Position ein, ist diese Tätigkeit ein Jahr lang auszuführen. Die Periode beginnt mit Anfang des Sommersemesters und endet mit dem Ende des Wintersemesters im Folgejahr und umfasst damit eine Gartensaison.
   (2) Fallen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu erledigende Tätigkeiten an, ist die jeweilig zuständige Person dafür verantwortlich, dass diese, bevorzugt mit Einbindung anderer Mitglieder, durchgeführt werden.
   (3) Neben der Verantwortung für den jeweiligen Bereich wird die Organisation eines Gartentages verlangt. Mindestanforderung ist die Anwesenheit am jeweiligen Gartentag während der ausgeschriebenen Zeit sowie das Planen der Aufgaben und Tätigkeiten für den jeweiligen Gartentag, das vorab geschehen sollte. Als Orientierung dient die Wikiseite für den jeweiligen Monat. Die Leitung und die Person für Öffentlichkeitsarbeit sind davon ausgenommen.
   (4) Die Tätigkeitsbereiche sind unter www.greencampus.wiki/Betreuer:innen zu entnehmen.


Ich habe die Nutzungsrichtlinien gelesen, inhaltlich verstanden und erkläre mich damit ausdrücklich einverstanden.

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                                                 ____________________	

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__________________ __________________________ Unterschrift Mitglied Unterschrift Gartenleitung